
Thema:
Finanzielle Situation
im Alter
Im Folgenden wollen wir Senior*innen, Senioren und Angehörige rund um das Thema "Finanzielle Situation im Alter" informieren.
Wenn die Rente nicht reicht: Für viele Menschen bedeutet der Eintritt ins Rentenalter eine große finanzielle Einbuße. Kommt dann noch etwas Unvorhergesehenes, wie z.B. eine Krankheit hinzu, übersteigt das häufig den finanziellen Rahmen.
Doch es gibt einige Unterstützungsmöglichkeiten! Z.B.:
Wohngeld/Lastenausgleich:
Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern*innen bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter*innen einer Wohnung, Untermieter*innen oder Heimbewohner*innen.
Eigentümer*innen eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Informieren Sie sich vorab z.B. unter:
​
www.wohngeld.org/wohngeldrechner
​
und lassen Sie sich beraten, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt.
​
Kontakt:
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung vor Ort und der Seniorenstützpunkt des Landkreises Oldenburg
​
Kontakt:
Sie finden den Seniorenstützpunkt direkt im Kreishaus, im Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung. Die Anlaufstelle ist für die Zielgruppe präsent, leicht zu erreichen und barrierefrei.
Die Öffnungszeiten orientieren sich an denen der Kreisverwaltung.
​
Grundsätzlich ist der Seniorenstützpunkt von montags bis freitags in der Zeit von 9.30 bis 13.00 Uhr (und darüber hinaus nach Vereinbarung) in Raum 005 erreichbar.
​
Ihre Ansprechpartnerin für Beratung und Vermittlung:
​
Inca Schröder
Beratung und Vermittlung Frau Schröder
Telefon: 04431 85442
Telefax: 04431 8584420
E-Mail: Inca.Schroeder@oldenburg-kreis.de
Internet: www.oldenburg-kreis.de
​
Leistungen der Sozialhilfe wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind anderen Sozialleistungen nachrangig: Wenn eine Person Anspruch auf eine Sozialleistung wie etwa Wohngeld hat, durch die sie nicht mehr auf weitere Unterstützung angewiesen ist, muss sie diese Leistung beantragen und beziehen. Nur wenn sie trotz dieser sog. vorgelagerten Sozialleistung weiterhin hilfsbedürftig ist, kann sie zusätzlich die Grundsicherung im Alter beantragen.
​

© pixabay
Grundsicherung im Alter:
Reichen Ihre Einkünfte im Alter (bzw. bei voller Erwerbsminderung) nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen.
Informieren Sie sich vorab z.B. durch
Broschüre der Deutschen Rentenversicherung als PDF download:

© pixabay
www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner
-
Wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht
-
Wer die Grundsicherung bekommt
-
Wie sich die Höhe der Grundsicherung errechnet
Infos unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
Sie stellen den Antrag beim Sozialamt Ihrer Gemeinde, Bereich Grundsicherung. Sie können ihn aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen, und die leiten ihn dann weiter.
Lassen Sie sich vorab beraten, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt:
www.deutsche-rentenversicherung.de
oder Sozialverbände wie der SVoD
​
oder VDK!
bei Ihrer jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und dem Seniorenstützpunkt im Landkreis Oldenburg (link setzen wie oben)
Hinzuverdienergrenzen: Rente und (geringfügige) Arbeit:
Wer seine Rente mit einem zusätzlichen Einkommen aufstocken will, muss einiges beachten, um nicht zu riskieren, dass seine gesetzliche Rente gekürzt wird!
Die Seniorenvertretung im Landkreis Oldenburg hat daher die folgenden Infos für Sie zusammengestellt: Informieren Sie sich in der Broschüre

© pixabay
Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen als pdf hier download:
www.deutsche-rentenversicherung.de
und unter folgenden links:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Rente und Nebeneinkünfte: was ist zu beachten?:
Rente und Mieteinnahmen –
Was muss versteuert werden?
bzw.:
Steuertipps für Rentner/-innen:
Immer mehr Rentner*innen müssen Steuern zahlen.
Wann müssen Sie Steuern zahlen? Kann es sein, dass Sie durch eine Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen?
Infos z.B. unter:

© pixabay
Wie die Witwenrente mit anderen Einnahmen verrechnet wird:

© pixabay
Senior*innen und Kreditwürdigkeit
Wenn Sie als Rentner*in nach einem Kredit suchen, um sich z.B. Wünsche zu erfüllen, führt das unter Umständen zu Schwierigkeiten. Längst nicht alle Banken sind dazu bereit, einen Kredit an Personen über 65 Jahr zu vergeben.
Infos dazu unter:
www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de
​
Kredite für Rentner: Vergleich und Erfahrungen mit Banken 2019 unter:

© pixabay
Schulden im Alter
Schulden im Alter schränken das Leben ein. Der Ruhestand kann nicht genossen werden, weil man sich stets Gedanken um die Finanzen machen muss.
In mehr und mehr Fällen reicht das Geld nach Renteneintritt nicht mehr aus, um einen gewöhnlichen Lebensstandard zu halten.

Infos unter:
​
Die aktuelle Broschüre Schuldenfrei im Alter der bagso kann hier kostenlos bestellt werden:
​
Beratung und Hilfe im Landkreis Oldenburg unter:
© WIX.com